Fachanwältin für Sozialrecht
Kanzlei Otrakci Hannover
Das Sozialrecht regelt das Verhältnis zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Leistungsempfängern bzw. Beitragspflichtigen und ist ein Rechtsgebiet, das zum einen sehr umfangreich, zum anderen ständig im Wandel ist.
Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, lediglich ein Gebiet des Sozialrechts, nämlich das Schwerbehindertenrecht, herauszugreifen und mich auf dieses zu konzentrieren. Auf diese Weise kann ich gewährleisten, Sie auf diesem Gebiet optimal zu beraten und zu vertreten.
Schwerbehindertenrecht, SGB IX
Nach § 2 SGB IX gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 als Schwerbehinderte. Personen mit einem GdB zwischen 30 und 50 können auf Antrag von der Arbeitsagentur den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.
Ich berate und vertrete Sie bei Fragen und Problemen zur Festsetzung des GdBs, zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer, insbesondere auch den speziellen Kündigungsschutzvorschriften, sowie allen weiteren mit der Schwerbehinderung in Zusammenhang stehenden Fragen.

