Anwalt für Hochschulrecht und Studienplatzklage
Kanzlei Otrakci Hannover
Nach dem Abitur hat man das Gefühl, die Welt steht einem offen. Umso ärgerlicher, wenn dann der Ablehnungsbescheid von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) oder der Hochschule in den Briefkasten flattert und der Studienwunsch – vermeintlich – zunächst begraben werden muss.
Da durch diesen Ablehnungsbescheid stets auch ein Grundrecht – die Berufsfreiheit – tangiert ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung für das Hochschulrecht festgelegt, dass absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger nur dann verfassungsmäßig sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn die Verteilung der Studienplätze nach sachgerechten Kriterien erfolgt.
Und genau hier setzt im Hochschulrecht die so genannte „Studienplatzklage“ an. Für den Fall, dass die jeweilige Hochschule ihre Ausbildungskapazitäten nicht erschöpfend genutzt hat, wird ihr vom Verwaltungsgericht aufgegeben, die noch vorhandenen Studienplätze – in der Regel im Losverfahren – zu verteilen. Berücksichtigt werden bei diesem Losverfahren aber nur diejenigen Studienbewerber, die einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht gestellt haben.
Ich vertrete Sie bei Ihrer Studienplatzklage bundesweit vor allen Verwaltungsgerichten, um Ihren verfassungsrechtlich geschützten Anspruch geltend zu machen, und Ihnen auf diese Weise zu einem Studienplatz zu verhelfen.

